Dieser Bericht deckt das Jahr 2023 ab. In diesen 12 Monaten sind die Beratungszahlen erneut deutlich gestiegen: von 1.794 in 2022 auf 2.836 einzelne Beratungskontakte in 2023.
Damit sind wir mit unserem Team aus nur einer hauptamtlichen und vielen unermüdlichen aktivistischen und ehrenamtlichen Kräften immer mal wieder an unsere Grenzen geraten.
Dabei tragen uns die unzähligen Begegnungen, die vielen gewonnenen Bleiberechtskämpfe und das gemeinsame Erleben von Solidarität.
Das Team ist daher weiterhin stabil und hat sich zu Beginn 2024 sogar erweitert. Zudem haben wir die fachliche Kooperation mit dem Hessischen Flüchtlingsrat und mit der Fachberatung im Diakonischen Werk deutlich intensiviert.
Die Finanzierung durch den Kirchenkreis für die hauptamtlichen Stelle hat einen entscheidenden Anteil daran gehabt, dass wir uns weiterhin auf den Kern unserer Arbeit konzentrieren können.
Das Jahr 2023 in Schlaglichtern
Abschiebecharter in den Irak, Rechtfertigung physischer Gewalt an den Außengrenzen, Schulterklopfen für Melonis „Albanien-Lager“ oder Planspiele für die Auslagerung der Asylverfahren nach Ruanda: der rassistische Überbietungswettbewerb in Dauerschleife. Ein widerlicher Chor der Hetze aus nahezu allen Parteien. Praktisch spürbar ist dies sofort in unzähligen „Einzelfällen!, wenn die schlimmsten Rassisten in den Ausländerbehörden sich ermutigt sehen und ihre „Ermessensspielräume“ zu Ungunsten der Betroffenen mit aller Gewalt ausschöpfen.
Während auf verschiedenen Ebenen und aus sämtlichen politischen Richtungen die Asyl- und Menschenrechte angegriffen werden, haben gleichzeitig die Flucht- und Migrationsbewegungen selbst eine nachhaltig große Durchsetzungskraft. Die Ankunftszahlen z.B. in Italien
oder auch in Deutschland gehören zu den höchsten der letzten Jahrzehnte. Nahezu 160.000 Menschen werden es zum Ende des Jahres 2023 von Tunesien und Libyen aus nach Italien
geschafft haben. Das sind – trotz und gegen Melonis postfaschistische Regierung – über 50% mehr als im Jahr zuvor und nach 2016 die höchste Zahl der Ankünfte, die es je in Italien
gab. Allein im Oktober 2023 gab es in Deutschland über 30.000 neue Aslyantragstellungen, im November nun sogar über 35.000. Die Gesamtzahl wird bis Ende des Jahres weit über
300.000 liegen, ebenfalls eines der Rekordjahre. (Kompass Newsletter No.120) Auch in der Beratung sind die großen Widersprüche dieser Zeit sehr stark zu spüren gewesen. Während der Jahresbeginn davon geprägt war, dass Viele, die lange Jahre immer wieder unsere Beratung gesucht haben, es nach Jahren des Kampfes um ein Bleiberecht endlich schafften, über die neuen Bleiberechtsregelungen endlich einen Aufenthaltsstatus zu
erhalten, liefen sehr viele – vor allem afghanische und syrische neu Angekommene – durch die Beratung, die bereits nach 6 Monaten des Wartens auf einen zu erwartenden positiven Bescheid die Geduld verloren. Das Tempo des Ankommens war in ganz Europa allen Push-Backs und aller brutalisierter Anti-Migrations-Rhetorik zum Trotz ungebrochen hoch.
Die Menschen durchquerten unter anderem die Balkanroute in viel höherem Tempo als in den Jahren zuvor. Entsprechend war die Stimmung in den sehr vollen offenen Beratungen auch stark von dieser Energie geprägt. Immer wieder trafen wir alte Bekannte, die nun Familienangehörige und Freund:innen in die Beratung begleiteten. Die unterschiedlichen Communities waren stark mit der Unterstützung derer beschäftigt, die sich noch auf dem Weg
befanden.
Hier angekommen, fanden sie sich konfrontiert mit der Drohung von inneneuropäischen
Abschiebungen wegen der Fingerabdrücke, viele landeten in schlecht organisierten Sammellagern und waren mit der immer größer werdenden Hetze aufgrund der teils hausge-
machten sozialen Probleme konfrontiert.
Kein Tag vergeht, an dem nicht die Angst vor geflüchteten Menschen geschürt wird. Häufig geht es in der Debatte nicht mehr um tatsächliche Lösungen, sondern nur noch darum, abzuschrecken und abzuschieben. Flüchtlingspolitische Fragen werden missbraucht, um die Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Versäumnisse und infrastrukturelle Mängel auf andere zu schieben…Vergessen werden dabei auch die Erfolge der Flüchtlingsaufnahme nach 2015 oder die Aufnahme von einer Million Menschen, die 2022 aus der Ukraine flüchte-
https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/
ten. Dabei zeigen die Beispiele: Die Gesellschaft kann viel, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.
Ankunfts- und Abschiebezahlen
Die Ankunftszahlen stiegen im Jahr 2023 weiter an, insgesamt 351.915 Asylanträge wurden in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine weitere Steigerung, dennoch erreichen die Zahlen bei weitem nicht das Niveau aus den Jahren 2015 und 2016. Im Jahr 2023 ist Syrien das Hauptherkunftsland, gefolgt von der Türkei und Afghanistan.
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, müssen in Deutschland und in anderen EU-Ländern kein reguläres Asylverfahren durchlaufen (und sind damit in der Statistik über
Asylanträge nicht enthalten). Sie können zunächst ohne Visum einreisen und erhalten ohne die Prüfung ihres Aufenthaltsrechts einen temporären Schutz-Status. Seit Kriegsbeginn bis
Ende Dezember 2023 wurden in Deutschland etwa 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen. Einige Personen könnten weitergereist oder zurück in die Ukraine gegangen sein.
Insgesamt sind im Jahr 2023 16.430 Personen aus Deutschland abgeschoben worden, davon insgesamt 5.053 innerhalb Europas nach der Dublin-III-Verordnung, also weil sie auf der Flucht Fingerabdrücke in anderen europäischen Ländern abgegeben hatten. Damit ist die Zahl der Abschiebungen zwar deutlich gestiegen, in Relation zu den Ankunftszahlen gesehen aber eher rückläufig.
Sehr viele dieser Abschiebungen wurden als sogenannte Chartermaßnahmen vollzogen, insgesamt 204 eigens dafür gecharterte Flugzeuge, mit denen 6.723 Personen abgeschoben wurden. Die Zielländer der Chartermaßnahmen waren: Ägypten, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Irak, Kolumbien, Kongo (Demokratische Republik), Kosovo, Kroatien, Libanon, Mauretanien, Moldau, Montenegro, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Rumänien, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Spanien, Tunesien und Türkei.
In der Beratung schlägt sich das im Sinne einer deutlichen Erhöhung der Zahl derer, die die Beratung aufsuchen nieder.
Beratungsschwerpunkte im Überblick
Zweimal wöchentlich (immer Montags 14:00-17:00 Uhr sowie Donnerstags 12:00- 14:00 Uhr) bieten wir in der Metzgerstrasse 8 in Hanau das Flüchtlingscafé an, in dem offen beraten wird. Das Flüchtlingscafé ist nicht zuletzt auch ein Ort der Begegnung von Geflüchteten und der Stärkung von solidarischem Handeln. Hierher kommen Menschen mit unterschiedlichen Themen und Fragestellungen. Mittlerweile sind an den meisten Beratungstagen die Beratungszeiten deutlich länger und wir beginnen in aller Regel bereits um 10 Uhr morgens.
Beratung im Asylverfahren
Unsere Beratung fokussiert sich vor allem auf Personen, deren Aufenthaltsstatus (noch) ungesichert ist:
- Neuangekommene, die gerade erst einen Asylantrag gestellt haben und noch auf das Ergebnis warten
- aufgrund der Fingerabdrücke oder einen Aufenthaltsstatus in anderen europäischen Ländern von Abschiebung innerhalb Europas Bedrohte
- im Asylverfahren Abgelehnte und Menschen, die sich im Klageverfahren befinden
- wenn Klageverfahren ebenfalls negativ enden und nur noch andere Wege der Aufenthaltssicherung möglich sind
- Menschen, die bereits mit Sanktionen, mit Leistungskürzungen unterhalb des Existenzminimums und mit Arbeitsverboten belegt sind
- aus anderen europäischen Ländern Abgeschobene, die weitergeflohen waren und dann wieder bei null anfangen müssen
- teilweise auch illegalisierte Personen
Ihnen bieten wir an:
- Hilfe bei Fragen rund um das Asylverfahren, auch Anhörungsvorbereitung
- Unterstützung bei abgelehntem Asylantrag, bei Anwaltssuche und Vorbereitung auf Klageverfahren
- Beratung bei drohender Abschiebung; auch in den sogenannten Dublin-Verfahren, wenn Abschiebungen innerhalb Europas drohen
- Vermittlung, Beratung, Begleitung und Unterstützung (auch von Kirchengemeinden) bei Kirchenasylen
- Hilfe bei Fragen zu Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Stellen von Bleiberechtsanträgen, Landtagspetitionen oder anderen Anträgen zur Aufenthaltssicherung
Psychosoziale Beratung
- zum Umgang mit Traumatisierung und posttraumatischen Belastungsstörungen
- Vermittlung und Begleitung zur Psychiatrie und zu psychologischer Versorgung
- Vorbereitung und Vermittlung für psychologische Gutachten
- Anregung gesetzlicher Betreuungen
- Begleitung Geflüchteter, die Opfer von Straftaten und Gewalt wurden, teilweise auch Stellen und Begleiten von Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz
Besonderen Beratungsbedarf haben Frauen auf der Flucht und sie nutzen die Beratung auch stark:
- Opfer von Genitalverstümmelung (FGM = Female Genital Mutilation) v.a. aus Somalia, aber auch Äthiopien und Nigeria
- Betroffene von Menschenhandel v.a. aus Nigeria
- Gewalt gegen Frauen auf der Flucht
- Trennung bei aufenthaltsrechtlichen Abhängigkeiten, teils in Verbindung mit häuslicher Gewalt.
Hier bemühen wir uns um Weitervermittlung an qualifizierte Rechtsanwältinnen, Beratungsstellen wie FIM in Frankfurt, die sehr gute Beratung sowohl für Opfer von Menschenhandel als auch von FGM anbieten und ggfls. Unterbringungen in Frauenhäusern vermitteln.
Weitervermittlung zu anderen Beratungsstellen
Begleitung und Hilfe bei Behördengängen (Ausländerbehörde und Sozialamt), bei Gängen zu Ärzt*innen, anderen Gesundheitsinstitutionen und Rechtsanwält*innen.
Finanzielle Unterstützung von Geflüchteten bei Rechtsanwaltskosten im Asylverfahren Aufgrund des hohen Bedarfs und der sehr begrenzten Mittel sind Unterstützungsanfragen bei der Diakonischen Flüchtlingshilfe in der Regel auf maximal 100 Euro begrenzt. Wir unterstützen in Fällen von besonderer (juristischer) Bedeutung auch bei der Stellung von Rechtshilfeanträgen an Pro Asyl oder den Rechtshilfefonds des Diakonischen Werks.
Dieses Jahr greifen wir im Folgenden zwei Bereiche der Beratung auf und beleuchten diese ausführlicher, zum einen die sogenannten Dublin-Verfahren und zum anderen das neu geänderte Bleiberecht.
Dublin
Unsere Beratung suchten im Jahr 2023 über 200 Personen, deren Asylanträge als “unzulässig” beschieden worden waren und denen die Abschiebung in andere europäische Länder drohte. Laut der Dublin-Verordnung soll dasjenige Land für das Asylverfahren zuständig sein, dass die Einreise “verschuldet” hat und wo die Person die ersten Fingerabdrücke abgegeben hat. Im Rahmen der Dublin-Verordnung ist eine 6-monatige Überstellungsfrist vorgesehen.
In 2023 hatte der größte Anteil (52 Personen) Dublin-Bescheide nach Italien erhalten. Etwa gleichauf lagen Kroatien (48 Personen) und Österreich (42 Personen), gefolgt von Bulgarien (19 Personen) und dann im jeweils einstelligen Bereich Spanien, Frankreich, Rumänien, Litauen, Lettland, Belgien, Schweden, Tschechien, Portugal, Holland und die Schweiz.
Zwischen Selbstorganisierung…
Da die ultra-rechte italienische Regierung unter Meloni sich nach wie vor dem Dublin-System verweigerte, die Bundesregierung aber trotzdem nicht davon abrückte, die Asylanträge zunächst als unzulässig abzulehnen und die Abschiebung nach Italien anzuordnen, war das gesamte Jahr über die verrückte Ansage an die Geflüchteten in den vielen Italien-Fällen: wir hoffen die Ankunftszahlen in Italien bleiben weiterhin hoch und die italienische Regierung spielt euch mit ihrem Rassismus in die Hände. Denn solange sich die italienische Regierung der Kooperation verweigerte, drohte den Betroffenen schlicht keine Abschiebung nach Italien. In allen 52 Fällen verstrich die Überstellungsfrist entsprechend und im Anschluss wurden die Asylverfahren in Deutschland fortgeführt. Während die Angst in den ersten Monaten noch überwog und wir zu Jahresbeginn noch ein Kirchenasyl in Bruchköbel in einem Italien-Verfahren begleiteten, sprach sich diese Situation in den folgenden Monaten herum und es wurde leichter, die Panik zurückzudrängen, die ein Abschiebebescheid immer auslöst.
In allen anderen Verfahren haben wir die Menschen teilweise wöchentlich in den Monaten der Angst begleitet. Unzählige Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften haben hierbei ihre Mitbewohner:innen solidarisch unterstützt. Viele Familien haben entfernte Verwandte für schwere Monate auf der Couch schlafen gehabt.
…und Kirchenasyl
In einer beeindruckenden Anzahl von 24 Fällen gelang es insgesamt 33 Betroffenen Kirchenasyl zu erhalten. An dieser Stelle geht ein großer Dank an die Gemeinden, die aus Überzeugung Menschen in Not beigestanden haben.
In besonderer Weise gilt dies für die Freund:innen in Darmstadt, mit deren Vermittlung in 15 Fällen durch unsere Beratung vermittelte Kirchenasyle in unterschiedlichen Kirchengemeinden in Darmstadt und Seeheim gewährt werden konnten. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Dorothea Köhler und allen anderen, die die Kirchenasyle in Darmstadt zu einer sicheren Burg ausgebaut haben.
Im Main-Kinzig-Kreis begleiteten und berieten wir jeweils ein Kirchenasyl in Bruchköbel und eins in Windecken. Daneben zwei Kirchenasyle in Büdingen im Wetteraukreis. Einige weitere
Betroffene haben selbst weiter gesucht und sind unter anderem in Kirchenasylen in Kassel, Gießen und in einem Kloster in Bayern untergekommen.
In vielen Fällen haben wir Abschiebeversuche erlebt, viele davon scheiterten, weil die Personen nicht in ihren Unterkünften angetroffen wurden. Manche scheiterten in letzter Minute
durch den Widerstand der Betroffenen und die Weigerung von Piloten, unfreiwillig Reisende zu transportieren. Wir wissen von 6 erfolgten Abschiebungen nach Österreich und einer
nach Belgien – möglicherweise sind es etwas mehr, weil wir nicht bei allen 200 Betroffenen, deren Frist im Jahr 2023 abgelaufen wäre, den Kontakt bis zum Ende der Frist halten konnten.
Verlängerung von Überstellungsfristen auf 18 Monate
In mehreren Fällen wurden bei Betroffenen die Überstellungsfristen auf 18 Monate verlängert. Wir haben gemeinsam mit der Fachberatung des Diakonischen Werks strategische Verfahren geführt und in mehreren Fällen erfolgreich vor Gericht erstreiten können, dass die Überstellungsfristen in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt wurden und damit die
Dublin-Verfahren beendet werden mussten.
Kürzungen von Sozialleistungen auf Null
In mehren Fällen wurden Sozialleistungen im laufenden Dublin-Verfahren rechtswidrig auf null gekürzt. H. Putsche (Mohses) hat sich seit vielen Jahren auf Widerspruchs- und sozialrechtliche Eilverfahren gegen das Sozialamt spezialisiert und hat hier den Betroffenen in fast allen Fällen erfolgreich helfen können, gegen diese Kürzungen vorzugehen.
Familie S. aus Maintal
Familie S. aus Maintal (Eltern mit zwei Kleinkindern im Alter von 2 und 3 Jahren, kurdische Familie aus der Türkei) wurde im August 2023 in den frühen Morgenstunden von der Polizei abgeholt. Anwesend waren mindestens sechs Polizeibeamte.
Die Familie wurde mit den verängstigten Kindern in einem Polizeibus nach München gefahren, da sie von dort nach Rumänien abgeschoben werden sollten (Dublin-Verfahren). Als sie in München auf dem Flughafen waren wurde ihnen mitgeteilt, dass der Flug storniert wurde, da Rumänien keine Kapazitäten habe, sie aufzunehmen. Sie wurden dann aufgefordert selbstständig zurück nach Hause zu fahren (etwa 400 km).
Kurz danach lief die Überstellungsfrist ab und das Dublin-Verfahren ist nun für die Familie beendet. Nach einem unnötigen Schreck in den frühen Morgenstunden, von dem sich die Familie erstmal erholen musste.
Familie S. aus Bruchköbel
Am 20.11.2023 wurde in der Ausländerbehörde Gelnhausen das afghanische Ehepaar S. aus Bruchköbel festgenommen (Drittstaaten-Verfahren Bulgarien). Der 4jährige Sohn befand sich zu diesem Zeitpunkt im Kindergarten. Die Eltern wurden in Handschellen mit dem Polizeiauto nach Bruchköbel gefahren und dort das Kind abgeholt.
Der Abschiebeversuch scheiterte am Frankfurter Flughafen, nachdem sich Frau S. In ihrer Panik selbst verletzt hatte. Herr S. wurde in Abschiebehaft genommen, seine verletzte Frau blieb mit dem kleinen Sohn orientierungslos am Flughafen, wo sie später von Familienangehörigen gefunden wurde.
Herr S. floh bereits vor über 20 Jahren aus Afghanistan. Im Jahr 2012 wurde ihm in Bulgarien internationaler Schutz zuerkannt. Im Jahr 2018 gelang es ihm seine Ehefrau aus Afghanistan nach Bulgarien nachzuholen. Im Jahr 2019 wurde dann das jüngste Kind in Sofia geboren. Herr S. ist in Afghanistan verwundet worden. In Folge der Schussverletzungen leidet er bis heute an körperlichen Beschwerden. In Bulgarien wurde er zweimal operiert. Es gelang ihm in Bulgarien über einen langen Zeitraum zu arbeiten und den Lebensunterhalt für sich und seine Frau zu erwirtschaften. Als die Taliban in Kabul die Macht übernahmen, machte ihn die Sorge um seine älteren Kinder „immer mehr verrückt“, da offenbar die eigenen Erlebnisse von Todesangst immer wieder getriggert wurden. Zudem brach eine Vernarbung im Bauchraum auf (eine alte Verwundung aus dem Krieg). Herr S. ist seitdem nicht mehr arbeitsfähig.Im Jahr 2022 beschloss die Familie nach Deutschland weiter zu fliehen, da hier die ältere Tochter mit Mann und Kind lebt und Herr S. hoffte, hier zumindest seine Frau und sein Kind versorgt zu wissen, sollte ihm etwas zustoßen. Im Juni 2023 erging ein Drittstaatenbescheid durch das BAMF. Die Rechtsanwältin erhob Klage und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Der Eilantrag wurde im August 2023 abgelehnt.
Herr S. Wurde trotz eines vorliegenden ärztlich-psychologischen Gutachtens für haftfähig gehalten, dann jedoch nach einigen Wochen aus der Abschiebehaft entlassen, weil seine Frau nicht reisefähig war und eine Abschiebung auf unabsehbare Zeit nicht vollzogen wer-
den konnte.Die Familie versucht nach dieser schweren Zeit wieder langsam zu sich zu kommen. Der Kampf um ihr Bleiberecht ist noch lange nicht ausgestanden.
Chancenaufenthalt und Bleiberecht
Ab dem 1.1.2023 traten die bereits im Koalitionsvertrag 2021 versprochenen Änderungen im Aufenthaltsrecht bezüglich eines besseren Zugangs zum Bleiberecht für Geduldete endlich
in Kraft. Ab dann konnten Familien nun nach bereits 4 Jahren (statt bislang 6) und Alleinstehende nach 6 Jahren (statt bislang 8) ein Bleiberecht (nach §25b AufenthG) erhalten. Zudem wurde eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe, der sogenannte Chancen-Aufenthalt möglich für alle, die die Voraussetzungen des §25b noch nicht erfüllten, aber zum Stichtag 31.10.2022 bereits 5 Jahre in Deutschland waren. Dieser Chancenaufenthalt (nach §104c AufenthG) ermöglichte eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate, in denen dann die Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung (zu mindestens 51%), die Vorlage eines Passes und der Nachweis von Sprachkenntnissen (Sprachzertifikat Niveau A2) nachzuholen wären.
Wir hatten bereits 2022 begonnen systematisch Personen zu kontaktieren, die lange Zeit geduldet waren und von der neuen Regelung profitieren konnten und begannen direkt am 2.1.2023 mit dem Stellen der ersten Anträge. Zunächst verlief bei den Ausländerbehörden Hanau und Gelnhausen die Prüfung der Anträge sehr schleppend. Von den am 2.1.23 gestellten Anträgen wurden die ersten im April 2023 geprüft und bewilligt.
Im Verlauf des Jahres 2023 bis Anfang 2024 unterstützen wir etwa 75 Personen beim Stellen von Anträgen nach der neuen Bleiberechtsregelung, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern:
- 20 Personen aus Äthiopien
- 14 Personen aus Somalia
- 12 Personen aus dem Iran
- 9 Personen aus dem Irak
- 9 Personen aus Pakistan
- 5 Personen aus Afghanistan
- 3 Personen aus Eritrea
- 3 Kurd:innen aus der Türkei
Bis auf wenige Ausnahmen (3x Landkreis Offenbach, 4x Wetteraukreis) kamen alle aus dem Main-Kinzig-Kreis bzw. dem Stadtgebiet Hanau.
Die meisten der von uns gestellten laufenden Landtagspetitionen lösten sich in den ersten Monaten des Jahres 2023 über die neuen Bleiberechtsregelungen.
Einige hatten bereits direkt alle Voraussetzungen des §25b erfüllt. Für diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach §104c erhielten, verwiesen wir auf Projekte des IB zur Arbeitssuche und auf die Möglichkeiten der Beratung über das Grundbildungszentrum der Volkshochschule Hanau Sprachkurse und/oder Prüfungen vermittelt zu bekommen.
Im Jahr 2024 wird eine der Herausforderungen sein, mit allen zu klären, dass sie rechtzeitig die Bedingungen erfüllen, um nicht nach den 18 Monaten wieder in den Status der Duldung zurück zu fallen. Dabei ergeben sich an einigen Stellen Herausforderungen:
So haben einige große Probleme mit der Passbeschaffung, dies betrifft vor allem die Personen aus Afghanistan und aus Eritrea. Zudem gibt es mehrere Personen, die aufgrund ihrer psychischen Verfassung kaum in der Lage sein werden eine Deutsch-Prüfung zu absolvieren und ein Zertifikat vorzulegen. Ein größeres Problem gibt es für alleinerziehende Mütter mit kleineren Kindern, die aufgrund der mangelnden KiTa-Plätze nicht beginnen können zu arbeiten.
Wir haben parallel zur konkreten Einzelfallberatung auch an der Erstellung von Materialien zum Bleiberecht für den Webguide Welcome to Europe mitgewirkt. Diese finden sich online
hier: https://w2eu.info/en/countries/germany/regularization-processes
Perspektivisch dürften vor allem die beschleunigten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ein Problem werden. Diesbezüglich haben wir unter anderem mit den Herkunftsländern Irak
und Äthiopien in den letzten Monaten des Jahres 2023 eine massive Verschärfung und Beschleunigung erlebt, so dass immer mehr Betroffenen bereits nach weniger als 2 Jahren vollständig abgelehnt und nur noch geduldet sind.
Herr H. aus Hanau
Herr H. reiste im Mai 2015 in Deutschland ein, nachdem er zuvor bereits viele Jahre auf der Flucht verbracht hatte. Aufgrund staatlicher Verfolgung, da er sich an oppositionellen Studentenprotesten für die Einheit Äthiopiens beteiligt hatte und entsprechend mehrfach inhaftiert und durch staatliche Sicherheitskräfte mißhandelt wurde, floh er vor einer bevorstehenden Verhaftung im Jahr 2007 aus Äthiopien. Nach einer
lebensgefährlichen Flucht, bei der er in Ägypten von Menschenhändlern entführt und Zeuge von Organhandel wurde, gelangte er zunächst nach Libyen, wo er ebenfalls
gefangen gehalten wurde. Schließlich gelang ihm die Flucht über das Mittelmeer nach Europa, wo er im Mai 2014 nach der Rettung aus Seenot in Italien ankam. Auch in Italien konnte er aufgrund der menschenunwürdigen Lebensbedingungen nicht bleiben. Er wollte weiter nach England, wo er aufgrund seiner Sprachkenntnisse Fuß zu fassen hoffte und sich endlich ein Leben unter menschenwürdigen Bedingungen aufbauen zu können. Dies gelang ihm nicht und so stellte er schließlich in Dänemark einen erfolglosen Asylantrag. Aus Angst vor der Abschiebung floh er im Mai 2015 aus DänemarkAm 25.02.2019 wurde der Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unzulässig abgelehnt. In dem ablehnenden Bescheid wird mit dem bereits in Dänemark erfolglos abgeschlossenen Asylverfahren argumentiert und damit, dass Herr H. keine neuen Gründe vortragen konnte. Der Eilantrag gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 25.03.2019 abgelehnt. Seitdem war Herr H. vollziehbar ausreisepflichtig.
Herr H. hat sich bei Lampedusa in Hanau engagiert, er demonstrierte mit uns in Hamburg und Berlin bei den Paraden von We’ll Come United. Seit 7 Jahren prägt
das Bild des Marathons all unsere vielen Gespräche in der Beratung: “Gib niemals auf, irgendwann wirst du es schaffen. Kein Spurt, der lange Atem zählt.” Im Juli 2023
zahlte sich der lange Atem dann endlich aus und Herr H. erhielt endlich ein Bleiberecht. Im Winter 2023 konnte er nach über 16 Jahren seine Mutter besuchen. Er brachte uns äthiopischen Kaffee mit. Von seiner Mutter eigens geröstet. Der Marathon hatte mit dem Einlauf ins Ziel ein Ende gefunden.
Vernetzung lokal, regional und transnational – An diesen Netzwerken arbeiten wir mit
AK Asyl
Auf lokaler Ebene ist der Arbeitskreis Asyl seit 2014 (also inzwischen 10 Jahren) ein wichtiger Kreis für Vernetzung in Hanau. Der AK Asyl arbeitet zu Themen wie Deutschkurse, Freizeitangebote, Kirchen- und Bürger*innen-Asyl, Patenschaften, Schule und Ausbildung, Wohnungssuche und anderem mehr. Seit Herbst 2021 gibt es das Schreibzimmer
als wöchentliches Angebot, das parallel zu unserer offenen Beratung und im engen Austausch stattfindet. Der AK Asyl trifft sich monatlich. Interessierte können gerne zu diesen
offenen Treffen hinzustoßen.
Initiative 19. Februar Hanau
Viele aus unserem Team engagieren sich zudem von Anfang
an und weiterhin ehrenamtlich in der Initiative 19.Februar Hanau und sind aktiv in der Aufrechterhaltung der Struktur der Anlaufstelle in der Krämerstr. 24, bzw. über die Arbeit im JUZ Kesselstadt.
Vernetzung mit dem Diakonischen Werk und FIAM (Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration der Diakonie Hessen)
Über verschiedene Austauschtreffen und Juristisches
Coaching sind wir im engen Austausch mit Beratenden des Diakonischen Werks zu unterschiedlichen Themen. Im vergangenen Jahr intensivierte sich die Zusammenarbeit vor allem mit den beiden Fachberaterinnen Stefanie Dorn und Maria Bethke, ihnen an dieser Stelle einen herzlichen Dank.
Hessischer Flüchtlingsrat
Der Hessische Flüchtlingsrat hat inzwischen Beratungsprojekte
zum Asylverfahren und zum Bleiberecht. Gegen Ende des Jahres 2023 begannen wir die Zusammenarbeit zu intensivieren und erhielten zeitweise tatkräftige Unterstützung. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Rosa Ackva.
Aktionsbündnis gegen Abschiebung Rhein-Main
Seit vielen Jahren vernetzen sich hier Aktive aus verschiedenen Gruppen unter anderem rund um die Themen Abschiebungen
(vom Frankfurter Flughafen) und Abschiebehaft (in Darmstadt-Eberstadt).
We’ll Come United
Bundesweites Netzwerk selbstorganisierter Geflüchteter in dem wir uns seit seinen Anfängen 2017 aktiv beteiligen. Im April 2024 wird eine Konferenz des Netzwerks in Frankfurt stattfinden.
Watch The Med Alarm Phone
Das Alarm Phone ist nun im zehnten Jahr 24 Stunden täg-
lich als Hotline für Geflüchtete in Seenot erreichbar. Von Beginn an ist ein Team aus Hanau an dieser Hotline beteiligt. Inzwischen organisieren sich hier 200 Aktive aus vielen verschiedenen Ländern.
Welcome to Europe
Der Webguide w2eu.info stellt seit 2010 vier-sprachig Informationen für Geflüchtete zur Verfügung. Seit Sommer 2022 engagieren sich neu hinzugekommene Aktivist:innen, die entlang der Migrationsrouten aktiv sind, und erweitern und erneuern alle
Informationen.
Das Team
Die Beratungsarbeit der Diakonischen Flüchtlingshilfe ist in hohem Maße getragen von den vielen Beteiligten, die nicht hauptamtlich beraten.
Marion Bayer
Ist seit 1.1.2020 hauptamtlich mit 19 Wochenstunden tätig. Sie berät in der offenen Beratung zweimal wöchentlich. Die 2.836 erfassten Beratungen in 2023 beziehen sich nur auf diese Stelle, alle anderen Beratungen sind statistisch nicht erfasst.
H. Putsche / Mohses
Ist nun seit über drei Jahren in Rente, aber weiterhin aktiv, vor allem in sozialrechtlichen Fragen. Aus der offenen Beratung ist er zwar ausgestiegen, unterstützt aber weiterhin bei anfallenden Fragen und auch in der Verwaltung der vielen Akten sowie beim Versand der zahlreichen Anträge, Widersprüche etc..
Doris Meinders
Macht nach wie vor Beratung bezüglich Inkasso-Unternehmen und Handy-Verträgen und hilft bei Anträgen an das Versorgungsamt (Behindertenausweise). Sie hat schon viele Klient*innen vor überzogenen Mahnkosten bewahrt und zu angemessenen Einstufungen der Behindertengrade verholfen.
Günther Kugler
Berät seit vielen Jahren nach wie vor in Hartz-IV-Angelegenheiten, unter anderen auch viele Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus. Neben der Beratung im Weststadt-Büro in Hanau-Kesselstadt berät er donnerstags auch in der offenen Beratung in der Metzgerstraße.
Die Rezeption – Katha, Chucky, Kalle, Bob und seit Anfang 2024 neu dabei Lisbeth, Lin, Lara und Tina
Alle sind auch sonst in der Metzgerstraße aktiv. Die Hälfte arbeitet seit geraumer Zeit in den offenen Beratungscafés mit. Seit Ende 2023/Anfang 2024 wurde die Rezeptionsgruppe erweitert. Montags und donnerstags ist jeweils eine*r von ihnen bei den Beratungscafés dabei. Die Rezeption erstellt die Anwesenheitsliste und schaut, wer wann dran ist. Sie haben ein offenes Ohr für diejenigen, die nicht warten können und helfen bei der Priorisierung. Sie unterstützen in vielen Fällen über diese Anwesenheit bei den Beratungscafés hinaus durch Begleitungen zu Ämtern und Ärzt*innen. Kurz gesagt: sie sind unersetzbar.
Das Schreibzimmer des AK Asyl
Seit Herbst 2021 hat sich aus dem Arbeitskreis Asyl eine
neue Gruppe zusammengefunden, die montags parallel zur Beratung in der Metzgerstraße in der Stadtbibliothek (in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbüro) ein Schreibzimmer anbietet. Dort gibt es Unterstützung bei Briefwechseln aller Art – eine große Entlastung!
Die Französisch-Unterstützerinnen – Co & Lui
Seit vier Jahren werden zunehmend Geflüchtete aus Guinea dem Main-Kinzig-Kreis zugewiesen. Zuvor kamen sehr wenige französischsprachige Menschen aus Westafrika hier her, dadurch gab es keine gewachsenen Community-Strukturen, die Neu-Ankommende unterstützen können.
Einige Zahlen
Statistisch haben wir nur die Einzelkontakte erfasst, die im Rahmen der zweimal wöchentlich stattfindenden offenen Beratungscafés stattfanden und von Marion Bayer durchgeführt
wurden.
Dabei kann es sein, dass Personen mehrfach die Beratung aufgesucht haben, was vor allem bei komplexen aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die nur langfristig zu lösen sind und auch bei akut abschiebebedrohten Personen, die Angst haben müssen, sehr häufig der Fall ist. Uns ist es wichtig, dass alle Menschen, die in einem prekären Status leben sich jederzeit indieser Form niedrigschwellig Rat und Unterstützung suchen können.
Erfasst sind auch sogenannte Verweisberatungen: aktuell vermitteln wir zum Beispiel Menschen mit Aufenthaltsstatus und Fragen zur Familienzusammenführung oder bei Fragen zu
den Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen Afghanistan zu den in Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis ebenfalls existierenden Beratungsstellen der Caritas und des Diakonischen Werks.
Insgesamt handelte es sich im gesamten Jahr 2023 um 2.836 über dieses offene Angebot erfasste Beratungen. Dies ist ihn Vergleich zum Vorjahr (insgesamt 1.794 Beratungen in 2022 und 1.519 Beratungen in 2021) ein erneuter deutlicher Anstieg.
Aufgeschlüsselt nach Monaten:
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sept | Okt | Nov | Dez |
| 283 | 190 | 222 | 169 | 223 | 274 | 210 | 352 | 232 | 291 | 201 | 189 |
Hinzu kommen (statistisch nicht erfasst):
- Einzelberatungen, die nicht erfasst wurden, vor allem durch H. Putsche (Mohses)
- die gesamte Schuldenberatung durch Doris Meinders
- die Beratungen zu SGB II durch Günther Kugler
- sowie ungezählte Begleitungen zu Ämtern und Behörden, Ärzt*innen, in die Psychiatrie und zu Gutachten-Terminen.
Herkunftsländern im Jahr 2023 (nach Reihenfolge der Anteile in der Beratung):
Afghanistan, Somalia, Syrien, Türkei (v.a. Kurd*innen), Guinea, Äthiopien, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Eritrea, Albanien, Ghana, Aserbaidschan, Gambia, Senegal, Russische Föderation,
Marokko, Tunesien, Algerien, Georgien, Kuwait.
Wohnorte in ungefährer numerischer Reihenfolge:
Hanau, Maintal, Großkrotzenburg, Bruchköbel, Erlensee, Langenselbold, Nidderau, Ronneburg, Rodenbach, Neuberg, Hammersbach, Schöneck, Gelnhausen, Schlüchtern, Bad-Soden Salmünster, Gründau, Wächtersbach, Hasselroth, Biebergemünd, Steinau a.d.Str., Sinntal, Bad Orb.
Außerhalb des Main-Kinzig-Kreises v.a. Landkreis Wetterau (in beiden Landkreisen gab es im Jahr 2022 keine Flüchtlingsberatung durch das Diakonische Werk), vereinzelt auch aus den verschiedenen Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen, v.a. Verwandte und Bekannte
von in Hanau und dem MKK lebenden Geflüchteten.
Hanau, den 08.04.2024

